Mitgliedschaft im Eberstädter Bürgerverein

Der Eberstädter Bürgerverein von 1980 e.V. hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins durch aktive Mitarbeit fördern wollen. Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen oder Personenvereinigungen des Handelsrechts werden, die den Eberstädter Bürgerverein fördern wollen. Zu Ehrenmitgliedern können verdiente Mitglieder gemäß § 9 Abs. 3 von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Über die Aufnahme der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder entscheidet der Vorstand.

Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zahlen jährliche Mitgliedsbeiträge. Die Höhe des Beitrages der ordentlichen Mitglieder wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Mitgliedsbeiträge

Folgende Jahres-Mitgliedsbeiträge sind zur Zeit zu zahlen:

  • 30 Euro Einzelperson
  • 48 Euro Ehepaare/Lebensgemeinschaften/Familien

Selbstverständlich können Sie auch einen höheren Beitrag zahlen.

Geben Sie diesen, wenn gewünscht, in der Beitrittserklärung an.

Wichtig

Bitte teilen Sie jede Kontoänderung unverzüglich mit, sonst muss der Eberstädter Bürgerverein erhebliche Bankgebühren entrichten.